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   VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07   

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VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07 (https://dejure.org/2009,28692)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 04.03.2009 - VerfGH 104/07 (https://dejure.org/2009,28692)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 04. März 2009 - VerfGH 104/07 (https://dejure.org/2009,28692)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 1512/02

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 2 durch Entscheidung nach StGB § 67c Abs 1 über

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07
    Denn es ist eine unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 im Anschluss an BVerfGE 58, 208 und 70, 297 ; für das Vollstreckungsverfahren: Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - VerfGH 63/01 - juris Rn.13 und 28. Juni 2001 - VerfGH 63 A/01 - juris Rn.11; für das Bundesrecht: BVerfG, NStZ-RR 2003, 251).

    In der Regel besteht die Pflicht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, wenn es um eine Prognoseentscheidung hinsichtlich solcher Personen geht, bei denen geistige und seelische Anomalien vorliegen, die es erfordern, dass der Richter psychiatrische Sachkunde in Anspruch nehmen muss, weil er über das notwendige Fachwissen für die Bewertung nicht ohne weiteres selbst verfügt (BVerfG, NStZ-RR 2003, 251 ).

    Demgemäß kann sich das Strafvollstreckungsgericht für das Fortwirken der Gefährlichkeitsprognose auf das vom erkennenden Gericht eingeholte Sachverständigengutachten beziehen und so auch die Frage entscheiden, ob die Zeit im Vollzug der Freiheitsstrafe mit den beim Verurteilten eingetretenen Entwicklungen noch zum Vollzug der Sicherungsverwahrung zwingt oder ob vor einer solchen Entscheidung die Einholung eines neuen Gutachtens erforderlich erscheint (BVerfG, NStZ-RR 2003, 251 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07
    Dabei steigen die Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung mit der Dauer des Maßregelvollzugs, da die Beschränkung des Freiheitsanspruchs mit zunehmender Vollzugsdauer immer schwerer wiegt (BVerfGE 109, 133 ).

    Der Gefahr von Routinebeurteilungen wird dadurch ausreichend entgegengewirkt, dass bei der Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach zehn Jahren Maßregelvollzug (§ 67d Abs. 3 StGB), sowie bei den sich daran anschließenden Folgeüberprüfungen (§ 67d Abs. 2 StGB) gemäß § 463 Abs. 3 Satz 4 StPO immer ein neues Sachverständigengutachten einzuholen ist (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 2 GG, der sich der Verfassungsgerichtshof für Art. 8 Abs. 1 VvB angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 m. w. N. - noch für Art. 9 Abs. 1 VvB 1950), folgt daraus jedoch keine schrankenlose Garantie der Freiheit der Person.

    Denn es ist eine unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 im Anschluss an BVerfGE 58, 208 und 70, 297 ; für das Vollstreckungsverfahren: Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - VerfGH 63/01 - juris Rn.13 und 28. Juni 2001 - VerfGH 63 A/01 - juris Rn.11; für das Bundesrecht: BVerfG, NStZ-RR 2003, 251).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07
    Geht es nicht um derartige Anomalien und liegen bereits Sachverständigengutachten vor, kann der Richter in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens von der Einholung eines erneuten Gutachtens absehen, es sei denn, dass sich aus den Umständen des Einzelfalles neue Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit einer erneuten Begutachtung ergeben (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerfGE 70, 297 ).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07
    Denn es ist eine unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 im Anschluss an BVerfGE 58, 208 und 70, 297 ; für das Vollstreckungsverfahren: Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - VerfGH 63/01 - juris Rn.13 und 28. Juni 2001 - VerfGH 63 A/01 - juris Rn.11; für das Bundesrecht: BVerfG, NStZ-RR 2003, 251).
  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07
    aa) Die Fachgerichte sind in Einklang mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 279; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 463 Rn. 6a) davon ausgegangen, dass für eine Entscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB ein Sachverständiger gemäß §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 StPO nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erwägt.
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07
    Die Gefährlichkeitsprognose des erkennenden Gerichts bleibt vielmehr so lange maßgeblich, bis die Strafvollstreckungskammer unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verurteilten im Vollzug darüber entscheidet, ob sie weiter aufrecht zu erhalten ist (vgl. BVerfGE 42, 1 ).
  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07
    Die Verfassungsbeschwerde ist ferner unzulässig, soweit sie sich auf Art. 1 Abs. 3 VvB stützt (Beschluss vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 151; Driehaus, Verfassung von Berlin, 2. Aufl. 2005, Art. 1 Rn. 8).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07
    Denn es ist eine unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 im Anschluss an BVerfGE 58, 208 und 70, 297 ; für das Vollstreckungsverfahren: Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - VerfGH 63/01 - juris Rn.13 und 28. Juni 2001 - VerfGH 63 A/01 - juris Rn.11; für das Bundesrecht: BVerfG, NStZ-RR 2003, 251).
  • OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03

    Einholung eines Sachverständigengutachten und rechtzeitige Akteneinsicht im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07
    aa) Die Fachgerichte sind in Einklang mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 279; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 463 Rn. 6a) davon ausgegangen, dass für eine Entscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB ein Sachverständiger gemäß §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 StPO nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erwägt.
  • OLG Celle, 29.07.1998 - 2 Ws 201/98
  • OLG Nürnberg, 28.02.2003 - Ws 201/03

    Einholung eines Sachverständigengutachtens im Überprüfungsverfahren

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts bei erheblicher Überschreitung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der sich der Verfassungsgerichtshof für Art. 8 Abs. 1 VvB angeschlossen hat (Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, Rn. 41, und 4. März 2009 - VerfGH 104/07 - Rn. 13), folgt daraus keine schrankenlose Garantie.
  • VerfGH Berlin, 24.01.2018 - VerfGH 166/16

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch Anordnung der

    Die Verbürgung dieses Grundrechts entspricht dem inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. Beschluss vom 4. März 2009 - VerfGH 104/07 - Rn. 13).
  • EGMR, 07.09.2017 - 45953/10

    D.J. v. GERMANY

    Andernfalls liege die Entscheidung, ob ein neues Sachverständigengutachten erforderlich sei, gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (siehe Beschluss vom 3. Februar 2003, 2 BvR 1512/02) und des Verfassungsgerichtshofs (siehe Beschluss vom 4. März 2009, VerfGH 104/07) im Ermessen des die Notwendigkeit der Verlängerung der Sicherungsverwahrungsanordnung prüfenden Gerichts.
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